Pflegeberatungsgespräch bei Geldleistung

Um die Qualität der selbstorganisierten häuslichen Pflege bei dem Bezug von Pflegegeld sicherzustellen, ist ein Pflegeberatungsgespräch nach §37/3 SGB XI durch einen professionellen Pflegedienst notwendig. Dabei wird Ihre aktuelle Pflegesituation erfasst und beurteilt, und Ihrer Pflegekasse Rückmeldung gegeben. Bei den Pflegraden 2 und 3 erfolgt dieser Pflegeberatungsbesuch halbjährlich, ab Pflegegrad 4 vierteljährlich. Auch bei Pflegegrad 1 kann dieser Beratungsbesuch halbjährlich in Anspruch genommen werden.

Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse in vollem Umfang und benachrichtigt Sie in der Regel auch schriftlich darüber, wenn wieder einmal ein Beratungsgespräch ansteht.

Bei der selbstorganisierten häuslichen Pflege hängt der weitere Bezug des Pflegegeldes von den Beratungsgesprächen ab, weshalb Sie die vorgegebenen Fristen unbedingt einhalten sollten.

Gerne nehmen wir Sie in unsere Datei auf. Sie werden von uns telefonisch benachrichtigt, wenn wieder ein Beratungsgespräch notwendig ist.