Die Pflegekasse stellt bei Vorhandensein einer Pflegestufe die finanziellen Mittel zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zur Verfügung.
Wir können Ihnen folgende Leistungen der Pflegekassen anbieten:
- Grundpflege, Betreuung und Haushaltshilfe (Leistungskatalog)
- Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI
- Verhinderungspflege und stundenweise Verhinderungspflege
- Pflegeberatung bei Geldleistung
- Vermittlung von Therapien, Hilfsmitteln, Hausnotruf, Essen auf Rädern u.v.m.